Einwegkunststoffe 2.0: RA Neumann referiert für die IHK zu Düsseldorf und den AWRRW zu den rechtlichen Neuerungen bei Einwegkunststoffverpackungen

Das Thema „Einwegkunststoffe“ ist derzeit in aller Munde, ob es sich um Littering in Form von z.B. weggeworfenen To-go-Bechern, um Plastikabfälle in den Weltmeeren oder deren Auswirkungen auf das Klima handelt. Gerade in der Coronazeit ist dieses Thema besonders aktuell geworden, durch Einwegverpackungen und To-go-Becher, die im gastronomischen Bereich zur Anwendung kommen. Zur Vermeidung der Folgen des Einsatzes von Einwegkunststoffen treten zum 3. Juli dieses Jahres neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die die Verwendung von bestimmten „Einwegkunststoffen“ verbieten.

Die IHK zu Düsseldorf bietet in Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. (AWRRW) am 17.06.2021 ein Online-Seminar zum Thema „Einwegkunststoffe 2.0“ an. In diesem kostenfreien Seminar wird sowohl über die neuen gesetzlichen Vorgaben informiert als auch ein Blick aus ökologischer Sicht auf Ein- und Mehrwegsysteme geworfen. Da viele Einwegverpackungen gerade im gastronomischen Bereich zum Einsatz kommen, stellen zwei Anbieter von Mehrwegsystemen für diesen Bereich Alternativen zu Einwegkunststoffen vor. Zum Abschluss kommt ein Gastronomiebetrieb zu Wort, der seine Erfahrungen beim Einsatz eines Mehrwegsystems in seinem Betrieb schildert.

Rechtsanwalt Janosch Neumann wird mit seinem Vortrag „Neuer rechtlicher Rahmen zum Einsatz von Einwegkunststoffverpackungen“ die Veranstaltung eröffnen.

Datum: 17.06.2021

Uhrzeit: 14:00 bis ca. 16:30 Uhr

Nähere Informationen sind hier verfügbar. Die Anmeldung ist hier möglich.

Ansprechpartner

Janosch Neumann

Öffentliches Recht und Vergabe, Bauen und Immobilien

0201 1095 720 | jneumann@raehp.de