Aktuelles zum Baurecht: Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten

Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetzt ist am 22. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 1802) verkündet worden und am 23.06.2021 in Kraft getreten.

Die durch das Baulandmobilisierungsgesetz geänderten Gesetze, insbesondere das BauGB und die BauNVO, gelten damit seit dem 23.06.2021 in der geänderten Fassung. Die in das BauGB neu eingeführten bzw. verschärften Handlungsinstrumente für Kommunen und die Planungserleichterungen für Investoren sind somit ab sofort anwendbar.

Da viele dieser Instrumente allerdings nur in Gebieten gelten, die nach § 201a BauGB durch Rechtsverordnung der Landesregierung als „Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ bestimmt wurden, liegt das Heft des Handelns nun zunächst bei den Ländern. Diese haben es in der Hand, die effektive Anwendung des Gesetzes durch den zügigen Erlass der erforderlichen Rechtsverordnungen zu ermöglichen. Man darf gespannt sein, wie schnell die Länder nun agieren.

Ansprechpartner

Dr. Stephanie Terfehr

Öffentliches Recht und Vergabe, Bauen und Immobilien

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