Archives for Wirtschaft und Finanzen

Corona-Krise: Temporärer Verzicht auf das Erfordernis eines allseitigen Einverständnisses als Voraussetzung für eine präsenzlose Beschlussfassung bei der GmbH

Die mit der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie ergriffenen Schutzmaßnahmen, insbesondere der Einschränkung der Versammlungsfreiheit von Personen, führen dazu, dass Unternehmen verschiedener Rechtsformen zum Teil nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen ihrer zuständigen Organe in den vorgesehenen Versammlungen (z.B. der Hauptversammlung einer Ak-tiengesellschaft oder Gesellschafterversammlung einer GmbH) in dem gesetzlich und/oder satzungsmäßig vorgesehenen Rahmen unter Einhaltung der formellen Voraussetzungen herbeizuführen.
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Corona-Krise: Auswirkungen auf Liefer- und Dienstleistungsverträge

Veranstaltungen werden flächendeckend abgesagt, in vielen Betrieben kann nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen gearbeitet werden, Material ist nicht oder nur sehr eingeschränkt und zu erheblichen Mehrkosten verfügbar etc. Die Folgen der Pandemie und der vor dem Hintergrund der Pandemie getroffenen Maßnahmen für Liefer- und Dienstleistungsverträge liegen auf der Hand.
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Corona-Krise: Insolvenzantragsverpflichtung soll ausgesetzt werden

Wichtig für alle Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft) und Personengesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG: Die Insolvenzantragspflicht soll nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden.
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Fallstricke beim Unternehmenskauf

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 26.09.2018 (VIII ZR 187/17) seine ständige Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Sachmängel- und Rechtsmängelgewährleistungsrecht beim Erwerb von Geschäftsanteilen an einem Unternehmen bestätigt.
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EuGH: Betriebsübergang bei Trägerwechsel für den Betrieb einer städtischen Einrichtung

Insbesondere in der Krise oder im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens stellt sich für Investoren und Mitbewerber die Möglichkeit, einen erhaltenswerten Teil des Unternehmens zu einem günstigen Preis zu übernehmen und fortzuführen oder in das eigene Unternehmen einzugliedern. In der Regel ist von dem Erwerber beabsichtigt, einen Unternehmensteil oder einzelne (wesentliche) Vermögensgegenstände (sog. assets) aus dem Unternehmen zu erwerben.
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